Notdienst

Um die tiermedizinische Versorgung der Landkreise sicherzustellen, haben sich Tierarztpraxen in verschiedenen Notdienstringen zusammengeschlossen, mit dem Ziel die Patienten auch am Wochenende versorgen zu können. Wichtig hierbei ist die entsprechende Zugehörigkeit der haustierärztlichen Praxis zum entsprechenden Notdienstring.

Daher bitten wir darum, an Wochenenden immer zuerst Ihre haustierärztliche Praxis anzurufen. Hier erhalten Sie Informationen, zu welchem Notdienstring die Praxis gehört und welche Praxis am entsprechenden Wochenende Notdienst hat.

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass generell eine zusätzliche Notdienstgebühr von 59,50€ erhoben wird. Zudem muss mindestens im 2-fachen GOT-Satz (Gebührenordnung für Tierärzte) abgerechnet werden. Entstehende Kosten müssen in unserer Praxis in bar oder mit EC-Karte im Anschluss an die Behandlung beglichen werden.